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Immobilienbewertung

Als öffentlich bestellter Sachverständiger erstelle ich

 

Gutachten als Grundlage für Ankaufs- und Verkaufsentscheidungen

Verkäufer und Käufer erhalten eine zuverlässige Grundlage  zur Entscheidungsfindung. Als Sachverständiger eruiere ich hierbei zahlreiche wertsteigernde oder -mindernde Tatsachen, die üblicherweise von Dritten, z. B. Maklern oder Notaren nicht benannt werden. Zudem erhalten Sie bereits zahlreiche Unterlagen die später von Kreditinstituten verlangt werden.

 

Gutachten im Rahmen von Vermögensauseinandersetzungen bei Ehescheidungen

Im Rahmen einer Ehescheidung ist die Wertsteigerung oder -minderung eines Grundstücks Bestandteil des ausgleichspflichtigen Vermögens. Hierzu sind Anfangs- und Endvermögen zu verschiedenen Stichtagen zu ermitteln. Ich helfe Ihnen hierbei neutral  und nach den Vorgaben der Beteiligten. Hierdurch können in vielen Fällen  kostspielige und aufreibende gerichtliche Vermögensstreitigkeiten vermieden werden. Wir beraten Sie darüber hinaus bei Fragen der Umfinanzierung, des Verkaufs oder der Übernahme durch einen der Beteiligten.

 

Bedarfswertgutachten für steuerliche Zwecke

a) im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungssteuer

Im Rahmen des am 1. Jan. 2009  in Kraft getretenen Erbschaftssteuerreformgesetz wurde der Forderung des Bundesverfassungsgericht Rechnung getragen, Immobilien im Rahmen der Erbschafts- und  Schenkungssteuer gegenüber sonstigen Vermögenswerten nicht mehr zu bevorteilen. Auch bei diesen ist im Rahmen der Besteuerung der "gemeine Wert" zugrunde zulegen, der im  Grundsatz dem Verkehrswert entspricht.

 

Im Rahmen der steuerlichen  Massenbewertung hat der Gesetzgeber jedoch eine Reihe von Vereinfachungen vorgenommen, die fallweise zu einem überhöhten "gemeinen Wert" und entsprechend zu überhöhten Erbschafts- und Schenkungssteuern führen können. Nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG) kann durch ein  qualifiziertes Gutachten dem Finanzamt jedoch ein geringerer Wert nachgewiesen werden. Die Steuerlast kann sich hierdurch wesentlich erniedrigen. Sprechen Sie mich für weitergehende Informationen an. 

b) im Rahmen der Vermögensbewertung nach HGB bzw. IAS / IFRS

Für steuerliche Zwecke erstelle ich Wertgutachten auf Grundlage des HGB bzw. nach IAS / IFRS. 

 

Gutachten für Versicherungszwecke

Im Rahmen der erforderlichen Gebäudeversicherung ziehen die Versicherungsunternehmen die sogenannten 1914-er Gebäudewerte heran. Hierzu werden, aus mehr oder weniger historischen Gründen, die Herstellungskosten aus dem Jahr 1914 herangezogen und mittels von Indizes auf neuzeitliche Herstellungskosten hochgerechnet. Naturgemäß gibt der so ermittelte Gebäudewert  nicht den wahren Wert der Immobilie wieder und birgt das Risiko der Unter- oder Überversicherung. Ich ermittle für Sie den richtigen Versicherungswert  Ihrer Immobilie.  

 

Beleihungswertgutachten für finanzwirtschaftliche Zwecke

Zweck von Beleihungswertgutachten ist die Sicherstellung der durch die Kreditinstitute bereit gestellten Geldbeträge. Der Beleihungswert ist auf Grundlage der Beleihungswert-ermittlungs-Verordnung (BelWertV) zu ermitteln, die zahlreiche Sondervorschriften zur Ermittlung des Beleihungswerts enthält. Dieser weicht üblicherweise von dem Verkehrswert nach § 194 BauGB ab.    

 

Gutachten im Rahmen der Zwangsversteigerung

Zwangsversteigerungsgutachten werden in der Regel durch die Gerichte beauftragt. Diese wirken durch die Festsetzung von Wertgrenzen nach § 74 a und § 85 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung (ZVG) einer Vermögensverschleuderung entgegen und dienen potentiellen Erwerbern zur Information. Die Gutachten sind auf Grundlage des Gesetzes über die Zwangsversteigerung zu erstellen. Zahlreiche Sondervorschriften führen dazu, dass der Wert  im Zwangsversteigerungsverfahren i. d. R. nicht mit dem Verkehrswert identisch ist.